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04.12.2002; 19:41 Uhr
"Künstlergemeinschaftsrecht" kommt erst nach Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Bundesregierung nimmt Stellung zu kleiner Anfrage der FPD

Die Schaffung eines sogenannten "Künstlergemeinschaftsrechts" und die Einführung einer "Urhebernachfolgevergütung" kommt frühestens nach Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie auf die politische Tagesordnung. Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (BT-Drs. 15/118) auf eine kleine Anfrage der FPD-Bundestagsfraktion (15/89). Eine umfassende Stellungnahme zu den Vorhaben sei deshalb zur Zeit noch nicht möglich. Die FDP-Abgeordneten interessierten sich vor allem dafür, aus welchen Gründen die Bundesregierung bei dem Thema einen Kurswechsel vollzogen habe. Vor den Bundestagswahlen habe sich die Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) noch gegen eine entsprechende Regelung ausgesprochen. Stellung nehmen sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Liberalen auch zu der Frage, ob die Einführung einer Urhebernachfolgevergütung nach Ablaufen der urheberrechtlichen Schutzfristen mit EU-Recht vereinbar sei. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion könnte eine entsprechende Regelung möglicherweise im Widerspruch zur EU-Urheberrechtsrichtlinie und zu europäischem Wettbewerbsrecht stehen.

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