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17.01.2003; 19:33 Uhr
Schröder setzt sich gegenüber britischer Zeitung durch
Einstweilige Verfügung gegen "Mail on Sunday" wegen Bericht über angebliche Ehekrise

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat sich wegen Berichten über eine angebliche Ehekrise nun vorerst auch gegenüber einer britischen Zeitung durchgesetzt. Schröders Rechtsanwalt Michael Nesselhauf teilte am 17.1.2003 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit, das Landgericht Hamburg (LG) habe auf Antrag Schröders eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der "Mail on Sunday", die britische Associated Newspapers Ltd., erlassen. Die Pressekammer des LG habe dem Verlag die Wiederholung von insgesamt sechs Behauptungen über ein angebliches Verhältnis Schröders mit einer deutschen Fernsehmoderatorin untersagt. Sollte sich die "Mail on Sunday" der Entscheidung widersetzen, droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Schröder will nach Angaben aus Regierungskreisen auch künftig gegen jede Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte "rigoros" vorgehen.

Die "Südwestpresse" und die "Märkische Oderzeitung" hatten bereits im Dezember 2002 über Gerüchte über eine angebliche Ehekrise Schröders berichtet. Anfang Januar 2003 wurden die Gerüchte von der britischen "Mail on Sunday" in einem zweiseitigen Beitrag aufgegriffen, über den wenig später die "Hannoversche Neue Presse", die "Westdeutsche Zeitung" und die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" ("WAZ") berichteten. Die "WAZ" hat sich für ihren Bericht mittlerweile entschuldigt, gegen "Südwestpresse" und die "Märkische Oderzeitung" hatte Schröder unmittelbar nach Veröffentlichung einstweilige Verfügungen erwirkt. Auf Kritik gestoßen ist das harte Vorgehen des Bundeskanzlers beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV). Der Vorsitzende des DJV, Rolf Lautenbach, meinte Anfang Januar 2003, Schröder müsse sich als selbst ernannter "Medienkanzler" mit besonderen Maßstäben messen lassen.

[IUM/jz]

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