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13.03.2003; 16:18 Uhr
Strafverfolger dürfen bei erheblichen Straftaten Auskunft auch über Verbindungsdaten der Telefongespräche von Journalisten verlangen
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde des ZDF ab

Bei einem Verdacht auf erhebliche Straftaten dürfen die Strafverfolgungsbehörden Auskunft über die Verbindungsdaten von Telefongesprächen auch dann verlangen, wenn davon Journalisten betroffen sind. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 12.3.2003 in Karlsruhe (Az. 1 BvR 330/96 u. 1 BvR 348/99). Der damit verbundene Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit zu Zwecken der Strafverfolgung sei in diesem Fall gerechtfertigt. Für eine entsprechende richterliche Anordnung müsse allerdings ein konkreter Tatverdacht bestehen und eine hinreichend sichere Tatsachengrundlage für die Annahme vorliegen, dass der durch die Anordnung Betroffene mit dem mutmaßlichen Straftäter über den Telefonanschluss in Verbindung stehe. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Überlegung, es sei grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, im Rahmen einer Abwägung zu klären, wie weit das Strafverfolgungsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Interesse der Medien an einer Geheimhaltung ihrer Quellen zurücktreten müsse. Der Gesetzgeber habe von dieser Gestaltungsbefugnis in nicht zu beanstandender Art und Weise Gebrauch gemacht.

Die Entscheidung des BVerfG erging in zwei verbundenen Rechtssachen. Der erste Fall betraf zwei Mitarbeiter des ZDF, die für das Magazin "Frontal" über den damals wegen Kreditbetruges in Milliardenhöhe und anderer Wirtschaftsstraftaten flüchtigen und weltweit gesuchten Bauunternehmer Jürgen Schneider recherchiert hatten. Den Mitarbeitern wurde ein Tonband zugespielt, auf dem sich Schneider zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußerte. Nachdem das ZDF über das Tonband berichtet hatte, ordnete das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Überwachung eines Mobilfunktelefonanschlusses an, der von den ZDF-Mitarbeitern benutzt wurde. Im anderen Fall erging eine entsprechende Anordnung für den Telefonanschluss einer Mitarbeiterin des "Stern", die wiederholt über den mutmaßlichen Terroristen Hans-Joachim Klein berichtet hatte. Klein wurde wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Terroranschlag der RAF auf die OPEC-Konferenz in Wien im Jahr 1975 gesucht, bei dem drei Menschen ums Leben gekommen waren. Die Ermittlungen gegen ihn waren trotz erheblichen Aufwands jahrelang erfolglos geblieben. Dank der Verbindungsdaten des Anschlusses gelang es den Strafverfolgungsbehörden später tatsächlich, Klein zu finden und festzunehmen.

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