mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.03.2003; 19:02 Uhr
"Super Illu" muss wegen erfundenen Interviews mit Biolek 50.000 Euro Entschädigung zahlen
Trotz Hinweis, dass Gespräch nicht geführt - Entscheidung des LG Hamburg

Die Wochenzeitschrift "Super Illu" muss dem Fernsehmoderator Alfred Biolek wegen des Abdrucks eines erfundenen Interviews eine Entschädigung von 50.000 Euro zahlen. Eine entsprechende Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (LG) vom 14.3.2003 bestätigte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen am 18.3.2003 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Illustrierte hatte im Mai 2002 unter dem Titel "Talken, Kochen und ein Geständnis - Alfred Bioleks Geheimnisse" ein fiktives Gespräch mit dem Talkmaster abgedruckt, in dem sich dieser auf zwei Seiten offen über Einzelheiten seines Privatlebens äußerte. Das Blatt wies an zwei Stellen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass das vermeintliche Interview tatsächlich nicht stattgefunden hatte. Das LG sah in der Veröffentlichung trotzdem eine schwerwiegende Verletzung von Bioleks Persönlichkeitsrechten. Für den durchschnittlichen Leser sei trotz der Hinweise nicht erkennbar gewesen, dass das Gespräch tatsächlich nie geführt worden sei. Der Burda-Verlag, in dem die "Super Illu" erscheint, kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Der Verlag beruft sich darauf, der Beitrag sei satirisch gemeint gewesen. Auch der Presserat habe festgestellt, dass die "Super Illu" mit dem Artikel weder Persönlichkeitsrechte verletzt noch gegen journalistische Grundsätze verstoßen habe.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1185:

https://www.urheberrecht.org/news/1185/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.