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11.07.2003; 16:44 Uhr
Letzte Hürde der Urheberrechtsnovelle im Bundesrat genommen
Branchenverbände begrüßen Votum der Länderkammer - Inkrafttreten voraussichtlich August 2003

In seiner Plenarsitzung vom 11.7.2003 hat der Bundesrat gegen das vom Bundestag geänderte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft einen Einspruch nicht eingelegt und damit den Weg für ein baldiges Inkrafttreten frei gemacht. Das folgt aus einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 11.7.2003. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte die Billigung durch den Bundesrat. »Jetzt können die Regelungen zum Kopierschutz und zum Umgang mit geistigem Eigentum endlich in Kraft treten. Das ist vor allem für die Musik- und Filmwirtschaft von eminenter Bedeutung«, erklärte die Bundesjustizministerin laut einer Pressemitteilung des BMJ/BKM vom 11.7.2003.

Die Branchenverbände begrüßten die Neuregelungen grundsätzlich, meldeten aber teilweise bereits Forderungen für den von der Bundesregierung angekündigten »zweiten Korb« der Urheberrechtsreform an. Ihre grundsätzliche Zustimmung zur Urheberrechtsreform äußerten die deutschen Phonoverbände. »Unsere Leitlinie 'Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten' hat sich durchgesetzt. Der Schutz der Künstler und Tonträgerhersteller wird damit gestärkt«, erklärte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände in einer Pressemitteilung des Verbandes vom 11.7.2003. Nun müsse es darum gehen festzustellen, »in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden«. Erforderlich seien auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten. Diese sollen im so genannten »Zweiten Korb«, also in der angekündigten weiteren Urheberrechtsnovelle, gefasst werden.

Die Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV), Dagmar Sikorski, nahm die »Verabschiedung in letzter Minute« vor der Sommerpause mit Erleichterung auf. Einer Pressemitteilung des DMV vom 11.7.2003 zufolge sieht sie die neuen Regelungen als ein effektives Mittel zur Bekämpfung der enormen wirtschaftlichen Schäden, die man der Musikbranche seit Jahren durch den geistigen Diebstahl zugefügt habe. »Die öffentlichen Aufforderungen zum Gesetzesbruch wie Kopieranleitungen und 'Knackhinweise' werden jetzt gestoppt«, so Frau Sikorski. Die Vorsitzende des DMV-Rechtsausschusses, Gabriele Schulze-Spahr, hofft nun, dass Justizministerin Brigitte Zypries und Bundespräsident Johannes Rau das Gesetz ohne weitere Verzögerung unterzeichnen, damit es dann einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten könne. »Die Politik ist es der gesamten Musikbranche schuldig, den Weg für das Inkrafttreten der Novelle schleunigst zu ebnen ungeachtet der Sommerpause», erklärte Frau Schulze-Spahr.

Erfreut äußerte sich der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Benno H. Pöppelmann, zu der Billigung durch den Bundesrat. Er bezeichnete die Novelle als »Schritt in die richtige Richtung« und sieht die Ziele des Verbandes durch diese umgesetzt: »Wir konnten die Mehrheit der Ministerpräsidenten davon überzeugen, dass die berechtigten Interessen der Urheber Vorrang vor den Wünschen der Computer- und Büromaschinenhersteller haben«. Im Mai hatte der DJV schriftlich an die Ministerpräsidenten appelliert, die EU-Richtlinie zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft so in deutsches Recht umzusetzen, wie der Bundestag es beschlossen hatte. Änderungswünsche des Freistaates Bayern waren anschließend gescheitert.

Bei Novelle zum Urheberrecht, die jetzt den Bundesrat passiert hat, handelt es sich um einen so genannten »Rückläufer« aus dem Vermittlungsausschuss. Nach dem am 3.7.2003 durch den Bundestag angenommenen Vermittlungsvorschlag vom 2.7.2003 soll die Regelung zur Privatkopie dahingehend eingeschränkt werden, dass Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch nur zulässig sind, »soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird«.

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