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10.09.2003; 10:51 Uhr
Studie: Urheberrechtsreform zu Lasten der Verbraucher
Untersuchung zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie

Eine Studie der britischen Foundation for Information Policy (fipr) zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie (2001/29/EG) kommt zu dem Ergebnis, dass die neuen Gesetze einseitig zu Lasten der Verbraucher und zu Gunsten der Musik- und Filmindustrie gehen.

Die Untersuchung »Die Umsetzung der EU-Urheberechtslinie« besteht aus sieben thematischen und 13 Länderberichten. Die Gesetze werden zu einer Einschränkung der freien Marktwirtschaft, der Meinungsfreiheit und der kulturellen Vielfalt führen, sowie negative Folgen für Open-Source-Software und die Privatsphäre der Nutzer haben, so das Ergebnis des 128 Seiten umfassenden Berichtes. Diese negativen Effekte seien in den Vereinigten Staaten von Amerika aufgrund des Millennium Copyright Act (DMCA) schon zu beobachten und würden sich ebenso in Europa entwickeln. Der DMCA ist das amerikanische Pendant zur Europäischen Informationsrichtlinie und ist Ihr in weiten Teilen ähnlich.

fipr weist im Konkreten darauf hin, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke eine erhebliche Einschränkung durch den rechtlichen Schutz von Kopierschutzmaßnahmen erfährt. Drastische Strafen im fünfstelligen Euro Bereich und mehrjährige Gefängnisstrafen sollen Zuwiderhandlungen verhindern. Gewarnt wird auch vor dem Digital Rights Management, das dem Rechtsinhaber eine genaue Überwachung der Verwendung seines Produktes erlaubt und in die Privatsphäre der Nutzer eingreift. Den Verbrauchern werde in nur wenigen EU-Ländern die Möglichkeit gegeben, ihre Rechte wahrzunehmen und die Effektivität dieser Mittel wird angezweifelt. Laut der Studie besteht die Gefahr der Preissteigerung bei Druckerpatronen und Zubehör für Spielekonsolen. Die Rechteinhaber könnten den Verkauf kompatiblen Zubehörs von anderen Firmen verbieten, wie es momentan in den Vereinigten Staaten von Amerika geschieht.

Die deutsche Umsetzung der Informationsrichtlinie (Korb eins) dokumentiere deren Widersprüchlichkeit. Dem Nutzer wird einerseits ausdrücklich ein Recht auf Privatkopie zugestanden, andererseits wird die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zum Zweck der Erstellung einer Privatkopie verboten. Der Bericht über Deutschland verfasst von Andreas Dietl unter Mitwirkung von Max Dornseif und Volker Grassmuck beanstandete überdies, dass keine einzige Gruppierung im Bundestag die Interessen der Verbraucher vertrat und sich allenfalls einzelne Abgeordnete einsetzten. Die Studie erwartet von der kommenden Urheberrechtsreform (Korb zwei) noch striktere, den Verbraucher benachteiligende Regelungen. Die Arbeiten am Korb zwei werden am 16.9.2003 beginnen.

»Diese neuen Gesetze berauben europäische Bürger ihrer Rechte. Sie sind im alleinigen Interesse von Hollywood und der Musikiindustrie.« so der Direktor der fipr, Ian Brown, in einer Stellungnahme.

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