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26.09.2003; 14:25 Uhr
FTC unterliegt erneut wegen »do not call«-Liste vor Gericht
US-Gericht: Liste verstößt gegen Recht auf freie Meinungsäußerung

Die US-Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC) musste wegen der von ihr initiierten so genannten »do not call«-Liste erneut eine gerichtliche Niederlage hinnehmen. Nach einem Urteil des US-Bezirksgerichts in Colorado vom 25.9.2003 verstößt die Liste gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung, wie die BBC in ihrem Onlineangebot vom 26.9.2003 berichtet. Schon am 24.9.2003 hatte das US-Bezirksgericht in Oklahoma ein Verbot der Liste aufgrund Überschreitung der gesetzlichen Kompetenz der Behörde ausgesprochen. Zwar hatten Kongress und Senat daraufhin in einem Eilverfahren ein Zusatzgesetz verabschiedet, durch das der Regulierungsbehörde eine entsprechende Kompetenz übertragen wurde. Dieses Gesetz kann aber nach dem in Colorado ergangenen Urteil den Weg für den Einsatz der »do not call«-Liste nicht freimachen.

In die streitgegenständliche Liste konnten sich Konsumenten seit Ende Juni 2003 online eintragen, um sich vor ungewollten Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern zu schützen. Telefonmarketingunternehmen, die trotzdem auf der Liste registrierte Personen anrufen, sollten ab 1.10.2003 pro Anruf 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.

Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte stellen so genannte Cold Calls, unaufgeforderte Telefonwerbung, einen Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar (UWG) (OLG Frankfurt am Main Az.: 6 U 36/03).

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[IUM/kr]

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