mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.09.2003; 14:54 Uhr
Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG unterliegt im Rechtsstreit um Fotomontage
BGH sieht in Fotomontage eine in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung

Dr. Sommer, der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG muss die Verbreitung einer Fotomontage, die die Beklagte im Jahr 2000 in einer von ihr verlegten Publikation veröffentlicht hat, hinnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Unterlassungsklage durch Urteil (Az.: VI ZR 89/02) vom 30.9.2003 laut einer eigenen Pressemitteilung vom 30.9.2003 ab. Die streitgegenständliche Fotomontage zeigt den Kläger auf dem zerbröckelnden Großbuchstaben T in Form des Telekom-Logos sitzend. Seine Figur besteht aus einem fremden Körper, auf den sein Kopf gesetzt wurde. Auf dem hierfür verwendeten Foto wurden die Gesichtszüge des Klägers nachteilig verändert. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Veränderung in einem Umfang vorgenommen wurde, der zu einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts führt und ein Verbreitungsverbot rechtfertigt.

Entgegen den vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Az.: 324 O 263/01) und des Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 7 U 73/01) sah der BGH das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht soweit verletzt, als dass ein Verbot der Verbreitung der Fotomontage gerechtfertigt wäre. Die Richter sahen in der Fotomontage eine in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes (GG). Der satirische Gehalt erfasse die gesamte Abbildung. Wie bei einer Wortsatire sei die Fotomontage im Gesamtzusammenhang zu werten. Nach der zwischen den Grundrechten gebotenen Abwägung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Veränderung der Gesichtszüge es nicht rechtfertigen könne, die Fotomontage zu untersagen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1474:

https://www.urheberrecht.org/news/1474/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.