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11.12.2003; 12:57 Uhr
Prinzessin Caroline von Hannover siegt gegen Bild
BGH: Anspruch auf Richtigstellung des durch eine Frage vermittelten Eindrucks

Die Axel-Springer-Verlag AG (Axel-Springer-Verlag) muss einen durch eine Frage vermittelten Eindruck über das Privatleben der Prinzessin Caroline von Hannover richtig stellen und der Betroffenen 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 9.12.2003 (Az: VI ZR 38/03) laut eigener Pressemitteilung desselben Tages. Im Fall hatte die »Bild«-Zeitung am 22.9.2000 auf der Titelseite unter der Schlagzeile »Udo Jürgens im Bett mit Caroline?« über ein Interview des Sängers Udo Jürgens im Magazin »Playboy« berichtet. Die Unterüberschrift lautete »In einem Playboy-Interview antwortet er eindeutig zweideutig«. Das Herrenmagazin hatte den Künstler über sein Verhältnis zu Frauen, insbesondere zu Caroline von Hannover befragt. Nachdem der Axel-Springer-Verlag eine Richtigstellung verweigert hatte, zog die Prinzessin vor Gericht. Entsprechend dem vorbefassten Oberlandesgericht Hamburg (OLG) verurteilte der BGH die Beklagte zum Abdruck der Richtigstellung und zu einer immateriellen Entschädigung von 20.000 Euro. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich nicht um eine so genannte »echte« Frage, die den Lesern die Auswahl zwischen mehreren möglichen Antworten belasse. Vielmehr habe sie unter Einbeziehung des Untertitels eine bejahende Antwort suggeriert, so dass der Eindruck bei den Lesern vermittelt worden sei, die Monegassin habe eine Liebesnacht mit dem Schlagersänger verbracht. Damit liege in der Fragestellung eine unwahre Tatsachenbehauptung. Ein Scheitern des Anspruchs durch Deaktualisierung lehnten die Richter ab. Der Zeitablauf von sieben Monaten zwischen Veröffentlichung und Klageerhebung reiche nicht aus, um den unwahren Behauptungen ihre die Klägerin verletzende Wirkung zu nehmen.

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