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19.12.2003; 15:43 Uhr
Premiere darf Pornos anbieten
DLM stuft Programme als Mediendienste ein

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) erlaubt das so genannte »Vollerotik«-Programm des Pay-TV Senders Premiere.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte die beiden Angebote »BlueMovie« und »erotic media« zuvor schon genehmigt. Die Programme, für die sich Chief Executive Officer Georg Kofler eingesetzt hatte, wurden von der DLM als Mediendienst eingestuft und seien formal kein Rundfunk, da das Angebot nur in Form des Einzelabrufdienstes erfolgt. Pornos dürfen nach Rundfunkrecht nicht ausgestrahlt werden. Da es sich bei der Antragstellerin, der Telemediensdienst GmbH, eine Tochter von Premiere, um eine österreichische Gesellschaft handelt, wurde die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) von der DLM aufgefordert sicherzustellen, dass »die effektiven Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages für diese Angebot greifen«.

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