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10.04.2001; 13:13 Uhr
EU-Ministerrat verabschiedet EU-Urheberrechtsrichtlinie
Kaum Änderungen gegenüber geltendem deutschen Urheberrecht

Der EU-Ministerrat hat am 9.4.2001 in Brüssel nach jahrelangen Verhandlungen die EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrrechtsrichtlinie) verabschiedet. Bereits am 29.3.2001 hatte die Europäische Kommission (EK) abschließend eine Reihe von Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments (EP) gebilligt, das sich am 14.2.2001 in zweiter Lesung mit der Richtlinie beschäftigt hatte.

Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Urheberrechtsgesetzgebung an neue technische Entwicklungen anzupassen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die die EU 1996 mit Annahme des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger eingegangen ist. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Größere Änderungen des geltenden deutschen Urheberrechts macht die EU-Urheberrechtsrichtlinie voraussichtlich nicht erforderlich. Inhalt, Umfang und Schutz des Urheberrechts sind in der Richtlinie und im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) weitgehend deckungsgleich geregelt. Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings, welche Rechtsänderungen der von dritten Kapitel der Richtlinie geforderte "angemessene Rechtsschutz" gegen Produkte zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen erforderlich macht.

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[IUM/jz]

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