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18.02.2004; 19:31 Uhr
US-Gericht erlaubt FTC Einsatz so genannter »do not call«-Liste
Bürger sollen sich telefonisch ebenso schützen dürfen wie durch Schild »Vertreter unerwünscht«

Die US-Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC) darf die von ihr initiierte so genannten »do not call«-Liste weiter betreiben. Dies entschied laut US-Medienberichten vom 18.2.2004 der Circuit Court of Appeals in Denver. Nach Ansicht der Richter hat die Regierung ein berechtigtes Interesse an der Liste. Diese diene dem Schutz der Privatsphäre und verhindere den Missbrauch von Telefonmarketing. Mit der Entscheidung hob das Gericht zwei gegen die »do not call«-Liste ergangene Urteile vom September 2003 auf. Das US-Bezirksgericht in Colorado hatte in der Liste einen Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung gesehen. Das US-Bezirksgericht in Oklahoma hatte ein Verbot der Liste aufgrund Überschreitung der gesetzlichen Kompetenz der Behörde ausgesprochen.

In die streitgegenständliche Liste können sich Konsumenten seit Ende Juni 2003 online eintragen, um sich vor ungewollten Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern zu schützen. Telefonmarketingunternehmen, die trotzdem auf der Liste registrierte Personen anrufen, sollten ab 1.10.2003 pro Anruf 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.

Beobachter hoffen, dass die Entscheidung den Weg für die Einrichtung einer geplanten »do not spam«-Liste frei macht. Nach dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography aand Marketing Act (Can-Spam) darf die Federal Trade Commission (FTC) eine »do-not-spam-Liste« gegen unerwünschtes Internet-Marketing einrichten. An dort Eingetragene dürfen keine Spam-Mails verschickt werden. Allerdings ist die FTC nicht dazu verpflichtet. Die US-Regierung plant, Juni 2004 einen Vorschlag für ein solches Register vorzulegen.

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