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23.02.2004; 17:52 Uhr
Bundestag einigt sich auf Gesetzentwurf gegen unbefugte Bildaufnahmen
Das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen einer Person in ihrer Intimsphäre ist danach strafbar

Politiker aller Parteien wollen den persönlichen Lebensbereich in Zukunft strafrechtlich vor unbefugten Bildaufnahmen und Beobachtungen schützen. Laut eines Artikels der dpa vom 23.2. 2004 haben sich alle Bundestagsfraktionen nun auf einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Einfügung eines neuen § 201 a in das Strafgesetzbuch (StGB) geeinigt. Danach soll mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, wer unbefugte Bildaufnahmen von einer Person herstellt oder überträgt, die sich »in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum« aufhält und »dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt«. Die Regelung geht auf einen von Baden-Württemberg und Bayern initiierten Gesetzentwurf zum »Schutz der Intimsphäre« zurück, den der Bundesrat im September 2003 eingebracht hatte (Drucksache 164/03). Dieser sah noch ein Höchstmaß der Freiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Hintergrund für die Regelung ist die durch moderne Entwicklungen in der Überwachungstechnik und durch die schnelle Verbreitung von Text-, Bild- und Toninformationen über das Internet ständig wachsende Bedrohung der Intimsphäre. § 201 a soll eine Gesetzeslücke schließen. Zwar sind die Verletzung der Vertraulichkeit des Worts, die Verletzung des Briefgeheimnisses, das unbefugte Ausspähen von Daten und die Verletzung von Privatgeheimnissen strafbar. Nach der bisherigen Rechtslage kann das heimliche Beobachten oder Filmen des Opfers in seiner Wohnung, in Umkleidekabinen oder Toiletten aber nicht strafrechtlich geahndet werden. Betroffen von der Regelung sind sowohl so genannte Spanner als auch professionelle Paparazzi. Ein Privileg für Pressefotografen ist nicht vorgesehen.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Joachim Stünker, begrüßte den Gesetzentwurf. Gegenüber der dpa erklärte er am 23.2.2004 in Berlin mit dem Entwurf werde eine Gesetzeslücke geschlossen, auf die der Bundesdatenschutzbeauftragte mehrfach hingewiesen habe. Es werde einen besseren Schutz für die Menschen in den Bereichen geben, »wo sie sich zurückziehen und nicht fotografiert werden wollen«. Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag kündigte an, dass sich seine Fraktion schon in der kommenden Woche mit dem Entwurf beschäftigen werde. Im März könne der Bundestag über den Entwurf diskutieren. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) betonte das Erfordernis einer entsprechenden Regelung: »Immer häufiger nutzen Spanner und Voyeure die Möglichkeiten der modernen Technik, um arglose Menschen in intimen Situationen zu fotografieren. Wenn der Voyeur die Bilder niemand anderem zeigt, macht er sich nach geltendem Recht regelmäßig nicht strafbar. Diese Gesetzeslücke wird nunmehr geschlossen.«

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