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05.03.2004; 15:07 Uhr
Razzien bei Kazaa sind rechtmäßig
Beschlagnahmtes Material ist von unabhängigen Rechtsexperten zu begutachten

Ein Gericht in Australien hat die im Februar 2004 bei Kazaa durchgeführten Durchsuchungen für rechtmäßig erklärt. Damit hat das Gericht einen Widerspruch des in Australien ansässigen Betreibers der Tauschbörse, Sharman Networks, abgelehnt.

Die australische Tonträgerindustrie hatte die Büros der Kazaa-Zentrale in Sydney durchsuchen lassen. Zuvor hatte sie einen Durchsuchungsbefehl bei einem australischen Bundesgericht erwirkt, der sich auf ein als »Anton Pillar Order« bekanntes Gesetz stützt. Danach können die Kläger in einem Copyrightprozess selbst die entsprechenden Durchsuchungen vornehmen. Außerdem untersuchten die Ermittler der beteiligten Plattenfirmen die Wohnhäuser zweier Mitarbeiter von Sharman Networks, drei Universitäten und Büros von Internet Service Providern und Telekom-Gesellschaften. Mit dem Widerspruch wollte Sharman Networks die »Anton Pillar Order« für unrechtmäßig erklären lassen. Die Folge wäre gewesen, dass das beschlagnahmte Material bei einem sich anschließenden Prozess nicht hätte verwendet werden können. Dem kam das Gericht nicht nach. Allerdings soll das beschlagnahmte Material von unabhängigen Rechtsexperten begutachtet werden, bevor es im weiteren Verfahren verwendet werden kann.

Die Anwälte von Sharman Networks sehen in der Entscheidung keinen klaren Sieg für eine der Parteien. Zwar habe das Gericht die Durchsuchungen als rechtmäßig angesehen. Dadurch, dass den Klägern das beschlagnahmte Material nicht ausgehändigt werde, werde allerdings deren einschüchternde Vorgehensweise gebremst.

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