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06.05.2004; 18:18 Uhr
Tochter von Caroline von Hannover siegt gegen Boulevardblatt
BGH: Zeitung darf Begleitperson nur bei Berichterstattung über zeitgeschichtliches Ereignis abbilden

Die Tochter von Prinzessin Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi, kann die Unterlassung der Verbreitung eines unerlaubt genutzten Fotos verlangen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 5.6.2004 veröffentlichten Urteil entschied, ist die Verbreitung des Bildnisses einer Begleitperson zur Illustration eines Artikels, der keine Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt, sondern nahezu ausschließlich persönliche Belange der Begleitperson zum Inhalt hat, regelmäßig ohne deren Einwilligung unzulässig (Az.: VI ZR 217/03; Veröffentlichung in der ZUM folgt). Eine erneute Veröffentlichung des Fotos auf diese Art untersagte das Gericht dem beklagten Boulevardblatt »Echo der Frau« unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro.

Im Fall hatte die Zeitschrift neben einem Artikel über die »Schönheit« Charlotte Casiraghis ein Foto der damals 15-Jährigen und ihrer Mutter abgebildet. Dieses Foto stammte zwar von einem Gala-Empfang nach einem Pferderennen bei Paris. Allerdings diente das Bild nicht der Illustration eines Artikels über dieses öffentliche Ereignis. Vielmehr stellte die Zeitschrift in dem fraglichen Text Vermutungen über die Einstellung des Mädchens zu ihrem Aussehen auf. Seine Schönheit sei ihm »sicherlich ziemlich egal«. Ihr Interesse gelte vermutlich mehr seinen »geliebten Pferden«.

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[IUM/kr]

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