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25.06.2004; 19:38 Uhr
BGH erlaubt Verkauf von TV-Werbeblockern
Werbeblocker stellen keine existentielle Gefährdung für Privatsender dar

Der Werbeblocker »Tivion« darf produziert und verkauft werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 24.6.2004 (Az.: I ZR 26/02; Veröffentlichung in der ZUM folgt). Der werbefinanzierte Privatsender RTL hatte gegen TC Unterhaltungselektronik geklagt, das ein als »Fernseh-Fee« bezeichnetes Gerät produzierte und vertrieb, welches zum Anschluss an den Fernseher oder Videorekorder bestimmt ist. Hierbei handelt es sich um einen so genannten Werbeblocker, der die Fernsehwerbung aus dem laufenden Programm automatisch ausblendet, indem er auf einen werbefreien Kanal umschaltet oder wahlweise das Empfangsgerät ausschaltet. RTL sah hierin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und klagte auf Unterlassung. Anders als das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 352/99 - ZUM-RD 2000, 144) wiesen die Karlsruher Richter die Klage ab und bestätigten damit die Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az.: 5 U 1112/00). Der Verkauf so genannter Werbeblocker sei nicht wettbewerbswidrig. Der Werbeblocker erschwere zwar die Geschäfte der allein durch Werbung finanzierten Privatsender, bedrohe sie jedoch nicht »existentiell«. Das Gerät sei für den Fernsehzuschauer nichts weiter als eine »technische Hilfestellung«. Auch einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit lehnte der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat ab.

TC Unterhaltungselektronik kündigte laut eines Berichts der Nachrichtenagentur Reuters vom 25.6.2004 an, in der kommenden Woche mit der Produktion des Werbeblockers zu beginnen. Allerdings wurde das ursprünglich konzipierte Gerät inzwischen technisch verändert. Es soll unter dem Namen »Tivion« auf den Mark gehen und 99 Euro kosten. Außerdem werde man gegen RTL auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls klagen. Der fünfjährige Rechtsstreit mit RTL habe das Unternehmen eine halbe Million Euro an Gerichts- und Anwaltsgebühren gekostet. Laut Reuters will RTL dagegen die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde prüfen. Die Nachrichtenagentur beruft sich dabei auf die Angaben eines Sprechers des Privatsenders.

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