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01.07.2004; 16:34 Uhr
Datenschützer äußern sich gegen Auskunftsanspruch
Auskunftsanspruch hat »tief greifende negative Folgen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft«.

Die Ankündigung des Ministerialdirektors Hucko vom Bundesjustizministerium, einen erweiterten Auskunftsanspruch gegenüber Internet Service Providern in den Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft aufzunehmen, ist bei deutschen Datenschützern auf Kritik gestoßen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein meint, ein Auskunftsanspruch entspreche nicht geltendem Recht, da er der vom Teledienstedatenschutzgesetz geforderten Möglichkeit zur anonymen oder pseudonymen Nutzung von Online-Angeboten zuwiderlaufe. Zudem sei der Provider dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den Zugriff auf eine Website oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden. Das in den entsprechenden Regelungen zum Ausdruck kommende Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung würde mit einem Auskunftsanspruch untergraben werden. Die Datenschützer befürchten, dass hierdurch die »Basis einer umfassenden Überwachungsinfrastruktur des Nutzungsverhaltens im Internet gelegt« wird, die »tief greifende negative Folgen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft« nach sich zieht.

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