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11.05.2001; 20:21 Uhr
OLG Köln: Kostenlose Tageszeitung nicht wettbewerbswidrig
Schibsted darf "20 Minuten Köln" weitervertreiben - Dumont Schauberg kündigt Revision zum BGH an

Die vom norwegischen Verlag Schibsted herausgebene kostenlose Tageszeitung 20 Minuten Köln ist nicht wettbewerbswidrig und darf weiter vertrieben werden. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG) in zweiter Instanz am 11.5.2001 (Az. 6 U 151/00). Das OLG bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln (LG) vom 27.7.2000 (Az. 84 O 3/00) und eine eigene Eilentscheidung vom 9.6.2000 (Az. 6 U 40/00). Der unterlegene Kölner Verlag Dumont Schauberg (Dumont-Verlag), der in der Domstadt selbst mehrere Tageszeitungen herausgibt, kündigte Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) an. Schibsted will kostenlose Tageszeitungen ab Anfang 2002 auch in anderen deutschen Großstädten auf den Markt bringen.

Der Dumont-Verlag hatte geltend gemacht, die kostenlose Abgabe von 20 Minuten Köln verstoße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Vertrieb der Gratiszeitung führe zu einer erheblichen Störung des Kölner Zeitungsmarktes. Bei den vom Dumont-Verlag herausgebenen Tageszeitungen Kölner Stadtanzeiger, Kölnische Rundschau und Express seien wegen des Konkurrenzblattes Auflagenverluste zwischen sechs und 20 Prozent zu verzeichnen gewesen. Schibsted gefährde durch sein Marktverhalten auf lange Sicht die Pressefreiheit in der Domstadt. Nach der Rechtsprechung des BGH müsse das Verhalten von Schibsted als wettbewerbswidrig untersagt werden.

Das OLG schloss sich diesen Argumenten ausdrücklich nicht an. Dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt abgebene erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht werde, bedeute regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung. Auch sei ein Marktverhalten grundsätzlich nicht schon deshalb wettbewerbswidrig, weil es allein oder in Verbindung mit einer zu erwartenden Nachahmung den Bestand des Wettbewerbs gefährde. Von Wettbewerbswidrigkeit könne man nur sprechen, wenn zur kostenlosen Abgabe von Leistungen Umstände hinzuträten, die die Unlauterkeit des Verhaltens begründeten. Darlegungs- und beweisbelastet sei soweit der klagende Verlag, der entsprechende Umstände aber nicht dargetan hätte. Es sei bereits fraglich, ob die Auflageneinbußen bei den entgeltlich abgebenen Tageszeitungen des klagenden Verlages durch die Gratiszeitungen des beklagten Verlages entstanden wären. Das OLG verwies insoweit darauf, dass der Dumont-Verlag in Köln zeitweilig selbst kostenlose Tageszeitungen abgegeben habe und dass die Verkaufszahlen von Tageszeitungen in Deutschland ohnehin insgesamt rückläufig wären.

Selbst, wenn die Behauptungen des klagenden Verlags soweit richtig wären, ergäben sich aus Umsatzeinbußen zwischen sechs und 20 Prozent keine Gefährdung des Kölner Pressewesens. Die Verluste möchten für den klagenden Verlag schmerzlich sein, müssten aber hingenommen werden, meinte das OLG. Zu berücksichtigen sei, dass schließlich auch die Pressefreiheit des beklagten Verlages und dessen Recht, den Vertriebsweg für seine Erzeugnisse frei zu wählen, verfassungsrechtlich geschützt sei. Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf den redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen. Falls es durch den Vertrieb von Gratisblätter bei herkömmlichen Tageszeitungen zu dramatischen Auflagenrückgängen komme, könne über eine Gefährdung der Pressefreiheit gegebenenfalls neu nachgedacht werden.

Der norwegische Verlag Schibsted hatte Ende 1999 mit dem Vertrieb von 20 Minuten Köln begonnen. Die Verlage Dumont Schauberg und Axel Springer hatten daraufhin zunächst erfolglos versucht, die Gratiszeitung durch den Erlass einstweiliger Verfügungen zu stoppen. Später hatten sie versucht, mit dem Vertrieb eigener kostenloser Tageszeitungen im Kölner Raum in die Offensive zu gehen. Schibsted, der Gratiszeitungen im deutschsprachigen Raum bisher in Köln und Zürich herausgibt, will nach eigenen Angaben Anfang 2002 auch in anderen deutschen Großstädten mit Anzeigenblättern auf den Markt gehen.

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