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08.09.2004; 14:52 Uhr
RTL sieht von Verfassungsbeschwerde gegen Fernsehfee-Entscheidung ab
Werbeblocker wird nicht mehr verkauft - Wegfall des Streitgegenstands

Nachdem RTL die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde abgeschlossen hat, möchte der Sender nun keine weiteren juristischen Schritte gegen die Fernsehfee-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24.6.2004 (Az.: I ZR 26/02; Veröffentlichung in der ZUM 10 folgt) einleiten. Da die Fernsehfee nun nicht mehr verkauft werde, sei der Gegenstand der Klage weggefallen.

Im Fall hatte RTL gegen TC Unterhaltungselektronik geklagt, das einen als »Fernsehfee« bezeichneten Werbeblocker produzierte und vertrieb. Der Privatsender sah hierin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und klagte auf Unterlassung. Nach Ansicht der Karlsruher Richter war der Verkauf so genannter Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig. Der Werbeblocker erschwere zwar die Geschäfte der allein durch Werbung finanzierten Privatsender, bedrohe sie jedoch nicht »existentiell«. Das Gerät sei für den Fernsehzuschauer nichts weiter als eine »technische Hilfestellung«.

Zwar produziert und verkauft TC Unterhaltungselektronik weiterhin einen Werbeblocker. Das ursprünglich konzipierte Gerät wurde allerdings inzwischen technisch verändert. Es soll unter dem Namen »Tivion« auf den Mark gehen und 99 Euro kosten.

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[IUM/kr]

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