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14.09.2004; 12:25 Uhr
Weiterer Rechtsstreit Jauchs wegen Namensrechtsverletzungen durch Domains
Moderator fordert Unterlassung der Nutzung von Domains mit ähnlichen Schreibweisen seines Namens

Der Moderator Günther Jauch geht erneut gerichtlich gegen die Nutzung ähnlicher Schreibweisen seines Namens als Domains durch Dritte vor. Dies erklärte sein Anwalt laut eines Berichts der dpa vom 14.9.2004 am Montag in Köln. Wie der Kölner Internet-Provider Ultrafone bestätigte, sind bereits Internetadressen an Kunden mit ähnlichen Namen vergeben worden. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung Jauchs dürften diese derzeit allerdings nicht genutzt werden. Termin für die Verhandlung vor dem Kölner Landgericht ist der 22.9.2004 (AZ.: 28 O 252/04).

Erst Ende 2001 musste der Moderator in einem Rechtsstreit um die Domain »guenter-jauch.de« eine Niederlage hinnehmen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hatte durch Urteil vom 27.1.2001 entschieden, dass Internet-Provider nicht verpflichtet sind, die Anmeldung neuer Domains auf etwaige Namensrechtsverletzungen zu überprüfen (ZUM-RD 2002, 552). Die Richter wiesen mit dieser Begründung eine Klage Jauchs gegen den Duisburger Internet-Provider Free City ab, der die Domain »guenter-jauch.de« öffentlich zur Registrierung angeboten hatte. Gleichzeitig hob das OLG anders lautende Entscheidungen des Landgerichts Köln (LG) vom April 2001 (ZUM-RD 2001, 409) und des Amtsgerichts Köln (AG) vom März 2000 auf, die eine Prüfpflicht der Provider bejaht hatten. Die Entscheidung des OLG ist rechtskräftig.

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