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04.10.2004; 17:05 Uhr
Gegensätzliche Reaktionen der Parlamentarier auf Referentenentwurf
Einigkeit lediglich hinsichtlich Unmöglichkeit der vollständigen Abschaffung der Privatkopie

Parlamentarier der großen Bundestagsfraktionen haben unterschiedliche Positionen bei der Reaktion auf den »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« vom 27.9.2004 eingenommen. Auf einer im Rahmen der Berliner Musikmesse »Popkomm« veranstalteten Podiumsdiskussion hatten die Bundestagsabgeordneten Dr. Günter Krings (CDU), Dirk Mazewski (SPD), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und Hans-Joachim Otto (FDP) die Möglichkeit, Stellung zu den geplanten Neuerungen zu nehmen.

Laut eines Berichts des Branchendienstes »heiseonline« vom 30.9.2004 herrscht zwischen den Politikern Einigkeit darüber, dass eine vollständige Abschaffung der Privatkopie weder durchsetzbar noch wünschenswert ist. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Regelung zur Privatkopie gehen die Meinungen jedoch auseinander. So machte sich Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, für ein Recht auf Privatkopie stark. »Wenn man ein Werk rechtmäßig erworben hat, muss es auch die Möglichkeit geben, sich Kopien für die private Nutzung zu ziehen. Ich erachte das als ein Recht.« Weiterhin solle eine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz ermöglicht werden.

Erfreut zeigt sich Montag über das Vorhaben, für Bagatellfälle bei Downloads aus Tauschbörsen einen Strafausschließungsgrund vorzusehen. Ein solcher Fall ist nach dem Entwurf gegeben, wenn das »Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken« vorgenommen wird. Auch die Entscheidung gegen einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider begrüßte der Abgeordnete der Grünen. Dagegen hält Günter Krings einen solchen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber für erforderlich, um den Handel in Internet-Tauschbörsen einzudämmen. Nur dieser ermögliche eine zivilrechtliche Verfolgung. Hans-Joachim Otto wies in diesem Zusammenhang auf ein französisches Modell hin, wonach sich Provider und die Vertreter der Rechteindustrie in privaten Absprachen über Zwistigkeiten bei Auskunftsansprüchen zu einigen versuchen. Aus einer Pressemitteilung der FDP-Bundestagsfraktion vom 1.10.2004 geht außerdem die weitgehende Unterstützung des Entwurfs hervor. Die FDP vermisse jedoch »das klare Bekenntnis zur legalen Quelle als notwendiger Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit von Privatkopien«.

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