Institut für Urheber- und Medienrecht

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11.10.2004; 17:01 Uhr
Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs schon ab 1.4.2005
Gewerbetreibende müssen erst ab 1.1.2007 PC-Gebühren entrichten

Nachdem die Ministerpräsidenten am 7.10.2004 beschlossen haben, die Rundfunkgebühr entgegen dem Vorschlag der Fernsehkommission der Länder nicht um 86 Cent, sondern um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Monat zum 1.4.2005 zu erhöhen, ist nun eine weitere Abweichung bekannt geworden. Einem Bericht der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« vom 9.10.2004 zufolge, sollen PCs mit Internetzugang nicht allgemein erst ab dem 1.1.2007 von der Rundfunkgebühr erfasst werden. So sollen private PC-Besitzer, deren Haushalt weder einen Fernseher noch ein Radio umfasst, ab dem 1.4.2005 die Rundfunkgebühr entrichten. Lediglich Gewerbetreibende müssen sich auf eine Ausweitung der Gebühr auf internetfähige Computer erst ab dem 1.1.2007 einrichten. Zugunsten der Betriebe wird außerdem von der im gewerblichen Bereich für Fernseher und Radios geltenden Gebührenpflicht für jedes einzelne Gerät abgewichen. Die Gebühr würde demnach pauschal für einen oder mehrere Internet-Rechner anfallen.

Institutionen:

[IUM/kr]

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