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15.11.2004; 10:59 Uhr
Mulitmedia-Branche kritisiert Entscheidung zur Schutzfähigkeit von Computergraphiken
BVDW: aktuelles Urheberrecht reicht nicht aus, um Geschäftstätigkeit der Multimedia-Unternehmen abzusichern

In der Debatte um den so genannten »zweiten Korb« zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft meldet sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) zu Wort und fordert, Multimedia-Unternehmen besser vor Verletzungen des Urheberrechts zu schützen. Anlass dieser Mahnung ist laut einer verbandseigenen Pressemitteilung vom 11.11.2004 ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm) vom 24.8.2004 (Az.: 4 U 51/04 Veröffentlichung in der ZUM folgt) zur Schutzfähigkeit von Computergraphiken. Im Fall hatte der Provider ip & more GmbH das Unternehmen NTEK webdesign & mehr wegen des Plagiats ihrer Website verklagt. Sie begehrte die Unterlassung der Verwendung von drei Computergraphiken sowie die Unterlassung der Verwendung des gesamten Designs der Website, in die diese Computergraphiken eingebunden sind. Das OLG lehnte die Berufung ab. Hinsichtlich der drei Graphiken sowie der Website sei ein Urheberrechtsschutz mangels erforderlicher Schöpfungshöhe nicht gegeben. Der BVDW rügte die Begründung der Richter. »Offenbar reicht das aktuelle Urheberrecht nicht immer aus, um die Geschäftstätigkeit der Multimedia-Unternehmen ausreichend abzusichern«, erklärte Ravin Mehta, Vorsitzender der Fachgruppe Agenturen. Von der anstehenden Urheberrechtsreform erhofft sich die deutsche Multimedia-Branche einen umfassenden Schutz von Agenturen und Multimedia-Unternehmen. Die technologische und gesellschaftliche Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordere entsprechende Schritte.

 

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