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29.11.2004; 17:49 Uhr
Australien: Klage gegen Sharman Networks
Australische Tonträgerindustrie: Kontrolle der Inhalte im Netzwerk von Kazaa ist möglich

Sharman Networks steht nun auch in Australien vor Gericht. Laut einer Pressemitteilung der IFPI vom 29.11.2004 haben sechs australische Platten-Labels und 25 andere Musikunternehmen aus Europa, Nordamerika und Australien den Kazaa-Betreiber Sharman Networks wegen Verletzung von Vervielfältigungsrechten verklagt. Nach Angaben des Sprechers des australischen Industrieverbands Music Industry Piracy Investigations, Michael Speck, ist es nicht Ziel der Klage, die Tauschbörse still zu legen, sondern die illegalen Aktivitäten zu untersagen. Neben Sharman Networks gehören auch die Unternehmen LEF Interactive, Altnet und Brilliant Digital Entertainment, die Sharman-Chefin Nicola Hemming, Altnet-CEO Kevin Bermeister und zwei Technologievorstände der Unternehmen zu den Beklagten. Die Kläger sind der Ansicht, die Beklagten hätten es wissentlich zugelassen, dass Kazaa-Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material tauschen. Dies soll durch das Angebot von Werbung und anderen digitalen Daten im Kazaa-Netzwerk bewiesen werden. Mit ihrer Klage möchte die australische Tonindustrie nicht nur die Einstellung des angeblich illegalen Vertriebs von Musik, sondern auch Schadensersatzzahlungen für in der Vergangenheit getätigte Downloads erreichen. Diese werden auf eine Höhe von mehreren Mrd. Dollar geschätzt.

»Wir begrüßen die Tatsache, dass die australische Musikwirtschaft den Fall Kazaa nun vor Gericht bringt. Kazaa wird vorgeworfen, das Urheberrecht massiv zu übergehen und über die User die Musikwirtschaft zu schädigen. Wir unterstützen diese Klagen und verfolgen den Fall mit höchstem Interesse«, kommentierte Jay Berman, Chairman und CEO der IFPI den Fall.

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