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09.12.2004; 18:02 Uhr
Bewegung im Rechtsstreit um Kazaa
Sachverständigenaussage zugunsten der Musikindustrie entkräftet

In den Rechtsstreit zwischen der australischen Musikindustrie und Sharman Networks wegen der angeblichen Verletzung von Vervielfältigungsrechten kommt wieder Bewegung. Eine die Klägerseite favorisierende Sachverständigenaussage wurde nach australischen Medienberichten nun wieder entkräftet. Der australische IT-Experten Leon Sterling hatte die Ansicht der Kläger unterstützt, dass die Inhalte, die über die Tauschbörse Kazaa getauscht werden, kontrolliert werden können. Den Angaben des Professors für »Software Innovation and Engineering« an der University of Melbourne zufolge, ist es durchaus möglich, die Aktivitäten der User statistisch zu erfassen und beim Herunterladen einen Hinweis zum Schutz des Copyright anzuzeigen. Sterling leitet daraus ab, dass die Entwickler von Kazaa als Haupt- bzw. sogar als einziges Anwendungsfeld den Tausch von Musikdateien wie MP3 im Sinn gehabt hätten.

Doch die Beweiskraft dieser Aussage wurde zwischenzeitlich in Frage gestellt. Wie sich herausstellte hat der Informatikprofessor die Kazaa-Software nicht in Augenschein genommen, sondern er orientierte sich nur an den Informationen, die auf dem Kazaa-Auftritt zu finden sind. Zudem wurde ein Schreiben Sterlings in den Prozess eingeführt, in dem er es ablehnt, im Auftrag von Sharman Networks als Sachverständiger aufzutreten. Als Begründung führt er den Mangel an Expertise auf dem Gebiet der Tauschbörsen an.

Ende November haben sechs australische Platten-Labels und 25 andere Musikunternehmen aus Europa, Nordamerika und Australien den Kazaa-Betreiber Sharman Networks wegen Verletzung von Vervielfältigungsrechten verklagt. Die Kläger sind der Ansicht, die Sharman Networks hätte es wissentlich zugelassen, dass Kazaa-Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material tauschen. Nach Angaben des australischen Industrieverbands Music Industry Piracy Investigations, ist es nicht Ziel der Klage, die Tauschbörse still zu legen, sondern die illegalen Aktivitäten zu untersagen. Daneben wollen die Kläger auch Schadensersatzzahlungen für in der Vergangenheit getätigte Downloads erreichen. Diese werden auf eine Höhe von mehreren Mrd. Dollar geschätzt.

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[IUM/kr]

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