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20.12.2004; 12:00 Uhr
Bundestag fordert freiwillige Selbstverpflichtung der Rundfunksender
Und stimmt Antrag von Rot-Grün nach freiwilliger Radioquote von 35 Prozent zu
Politiker aller Parteien wollen deutsche Musik im Radio auf dem Wege einer freiwilligen Selbstverpflichtung privater und öffentlich-rechtlicher Radiosender fördern. Einer hib-Meldung vom 17.12.2004 zufolge spaltet allein die Frage nach einer staatlich verordneten Musikquote die Bundestagsfraktionen. Mit rot-grüner Mehrheit stimmten die Abgeordneten des Bundestages am 17.12.2004 für den Antrag der Regierungskoalition, wonach in den Musikprogrammen künftig freiwillig ein Anteil von 35 Prozent deutschsprachiger oder in Deutschland produzierter Pop- und Rockmusik gesendet werden soll. Die Union konnte sich mit ihrem ähnlich lautenden Antrag für eine Selbstverpflichtung der Sender, der die Festsetzung einer bestimmten Quote nicht vorsieht, nicht durchsetzen. Auch Kulturstaatsministerin Christina Weiss lehnte in ihrer Rede vom 17.12.2004 vor dem Bundestag die Einführung einer Quotierung ab. Der Programmanteil deutschsprachiger oder in Deutschland produzierter Musik müsse ein relevanter, ein messbarer sein. Zur Erreichung dieses Ziels seien ihrer Ansicht nach Selbstverpflichtungen das modernste Instrument. Diese könnten auch individuell ausgestaltet sein. In einer Pressemitteilung der ARD vom 17.12.2004 äußerte sich der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Jobst Plog kritisch zu dem Beschluss. Rundfunk sei Sache der Länder. Zudem stelle eine Quotenregelung einen Eingriff in die verfassungsmäßig verankerte Programmfreiheit dar. Gerd Gebhard, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, begrüßte in einer eigenen Pressemitteilung vom 17.12.2004 den Beschluss und äußerte die Bereitschaft der Musikindustrie, die Ausgestaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung mit den Rundfunkanstalten zu diskutieren. Dokumente:
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