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12.01.2005; 16:03 Uhr
ARD und ZDF drohen Gebührenausfälle wegen Hartz IV
Stern: Hartz IV-Reform kann zu »Milliardenverlusten« führen
Aufgrund der Hartz IV-Reform drohen den öffentlich-rechtlichen Sendern nun Gebührenausfälle in Milliardenhöhe. Während sich bisher nur Sozialhilfeempfänger von der Rundfunkgebühr befreien lassen konnten, ist dies nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, der am 1.4.2005 in Kraft treten soll, fast ausnahmslos auch Empfängern des Arbeitslosengelds II möglich. Dies meldete das Nachrichtenmagazin »Stern« am 12.1.2005. Rund 1,65 Millionen Haushalte mehr als bisher könnten damit das Recht, keine Gebühren zu zahlen, in Anspruch nehmen, berichtete der »Stern« unter Berufung auf Zahlen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Damit käme es zu jährlichen Gebührenausfällen in Höhe von 200 bis 300 Millionen Euro. Bezogen auf die knapp vierjährige Gebührenperiode der Öffentlich-Rechtlichen würden die Sender über eine Milliarde Euro weniger einnehmen. Nicht geklärt wurde bisher allerdings, ob und wie viele der Hartz-IV-Empfänger vorübergehend doch Gebühren zahlen müssen, weil sie Zuschläge erhalten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2124: http://www.urheberrecht.org/news/2124/
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