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18.01.2005; 17:14 Uhr
Musik- und Buchbranche erlauben Bibliothek Umgehung des Kopierschutzes
Zur Sammlung und Archivierung insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke
Die Deutsche Bibliothek darf für bestimmte Verwendungszwecke auch kopiergeschützte Werke vervielfältigen. Entsprechend einigten sich laut einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 18.1.2005 der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit der Deutschen Bibliothek. »Zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke darf die Deutsche Bibliothek künftig auch kopiergeschützte Produkte kopieren«, erklärte Phonoverbandschef Gerd Gebhardt. Wulf D. von Lucius, Vorsitzender des Urheberrechtsausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, erläuterte im Hinblick auf die Buchtitel: »Nicht nur Bücher, sondern auch durch Rechtemanagementsysteme geschützte CD-ROMs oder e-Books dürfen jetzt zur Weitergabe an Berechtigte vervielfältigt werden.« Mit dieser Vereinbarung setzen die Musik- und die Buchwirtschaft nun als erste Branchen eine entsprechende Regelung der jüngsten im September 2003 in Kraft getretenen Novelle des Urheberrechtsgesetzes um. Missbrauchsfälle möchte Die Deutsche Bibliothek durch die Prüfung des Interesses von Nutzern zur Anfertigung einer solchen gebührenpflichtigen Vervielfältigung vermeiden und die Kopien möglichst mit personalisierten digitalen Wasserzeichen ausstatten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2131: http://www.urheberrecht.org/news/2131/
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