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27.01.2005; 16:50 Uhr
16.500 Euro Strafe für Filmpiraten
Bislang höchste Summe bei Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung

Ein Filmpirat aus Giessen musste die bislang höchste Summe von 16.500 Euro wegen des Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zahlen. Wie aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vom 27.1.2005 hervorgeht, war der Raubkopierer wegen des Verkaufs illegaler Kopien aktueller Kinofilme wie »Troja« und »Last Samurai« über ebay aufgefallen. Trotz der Sperrung der Auktionen und der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung trat der Giessener direkt in Kontakt mit Bietern auf DVDs anderer Verkäufer und bot diesen per Email seine Raubkopien an. Ermittlern der GVU gelang es, den Filmpiraten durch Testkäufe zu überführen. Bei den Hausdurchsuchungen konnten rund 251 Raubkopien beschlagnahmt werden. Die Strafverfahren sind anhängig.

GVU-Geschäftsführer Joachim Tielke erklärte in der Pressemiteilung: »Raubkopierer haben keinen Grund, sich sicher zu fühlen - auch nicht, wenn sie undercover agieren. Nicht nur das Strafrecht, auch das scharfe Schwert des Zivilrechts wird im Kampf gegen Raubkopien eingesetzt. Wie der aktuelle Fall D. zeigt, drohen Raubkopierern nicht nur in der Theorie, sondern auch real empfindliche Strafen.«

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