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18.02.2005; 17:35 Uhr
FFA gegen Bagatellklausel
Verwaltungsrat fordert Streichung

Nachdem sich der Verband der Filmverleihe (VdF) Anfang Februar 2005 in einem Brief an das Bundesministerium der Justiz gegen die so genannte Bagatellklausel ausgesprochen hat, meldet sich nun der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) zu Wort. Laut einer Pressemitteilung der FFA vom 18.2.2005 kritisierte der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 16.2.2005 den für den so genannten zweiten Korb der Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehenen Strafausschließungsgrund für Bagatellfälle. Danach soll das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken straffrei bleiben soll. Diese Vorschrift verhindere eine effektive Bekämpfung von Raubkopierern, indem sie die Schleusen für die Rechtfertigung des Massenphänomens »digitaler Diebstahl« öffne. Der Verwaltungsrat fordert von Bundesregierung und Bundestag, auf die Einführung der Bagatellklausel zu verzichten.

Der abschließende Entwurf für die Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen des so genannten zweiten Korbes der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legt die genaue Bagatellgrenze nicht fest. Die Klärung der Frage, welche Anzahl an Kopien zu einer strafbaren Handlung führt, soll den Gerichten überlassen werden. Wie die Ministerin bei der Vorstellung des Entwurfs klarstellte sollen Verletzungen im einstelligen Bereich straffrei bleiben, im zweistelligen grenzwertig und im dreistelligen sicher strafbar sein.

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[IUM/kr]

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