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15.04.2005; 18:06 Uhr
Entscheidung im Streit um Absenkung der Vergütung für Autoren
Schiedsstelle weist Forderung der Tonträgerindustrie zurück
In der Auseinandersetzung um die Höhe des Vergütungssatzes für die Lizenzierung von Tonträgern ist die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) dem Antrag der deutschen Landesgruppe der International Federation of Phonographic Industry (IFPI) auf Herabsetzung der Autorenvergütung nicht gefolgt. Nach einer Pressemitteilung der IFPI vom 14.4.2005 soll dem Vorschlag der Schiedsstelle vom 13.4.2005 zufolge der bisherige Normalvertrag im wesentlichen unverändert fortgelten; der Lizenzsatz soll danach auch weiterhin bei 9,009% vom Händlerabgabepreis liegen. Die IFPI wollte ursprünglich ab 1.1.2004 eine Senkung des bisherigen Vergütungssatzes für Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerpreis auf 5,6 % erreichen. Die von der Tonträgerindustrie vorgebrachten Argumente für eine derartige Senkung der Lizenzhöhe konnten die Schiedsstelle nicht überzeugen. Die IFPI kündigte an, in den nächsten Wochen »intensiv die Begründung des Schiedsspruchs und die Fortführung des Verfahrens« zu prüfen. Jedenfalls sei die Entscheidung eine gute Voraussetzung für die im Anschluss zu verhandelnde Absenkung der Tarife für Internet- und Mobile-Nutzungen von Musik. Die überhöhten Lizenzforderungen der GEMA von 15 % seien deutlich zu senken. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2232: http://www.urheberrecht.org/news/2232/
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