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10.05.2005; 18:46 Uhr
Bundesregierung plant Lockerung des Datenschutzes im Internet
Bundeswirtschaftsministerium stellt Referentenentwurf zu einem neuen Telemediengesetz vor

Nach dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Telemediengesetz sollen den Anbietern von Internetplattformen deutlich mehr Rechte bei der Überwachung ihrer Kunden zustehen als dies bisher der Fall war. Das berichtet die »Financial Times Deutschland« am 10.5.2005. Nach § 15 des Entwurfs dürfen Diensteanbieter personenbezogene Daten zum Zwecke der Rechtsverfolgung aufzeichnen, speichern und an andere Parteien weiter geben. Voraussetzung ist allerdings, dass Indizien für die Absicht einer verbotenen Nutzung der Onlinedienste zum Schaden der Anbieter oder Dritter vorliegen. Die Verfasser des Entwurfs hatten bei der Regelung vor allem die »Betrugsbekämpfung bei den sog. Internet-Marktplätzen wie Ebay« im Auge. Eine Beschränkung auf den Betrugstatbestand enthält die Genehmigung allerdings nicht. Vielmehr soll gem. § 15 Abs. 8 jegliche Absicht von Kunden, »die Dienste rechtswidrig zu Lasten des Diensteinhabers oder Dritter zu nutzen« ausreichen, soweit dies zum »Zwecke der Rechtsverfolgung erforderlich ist«.

Auch ein möglicher Auskunftsanspruch der Inhaber von Urheberrechten gegen Internet Service Provider ist in dem Entwurf berücksichtigt. Nach § 12 darf der Diensteanbieter »nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen erteilen«. Allerdings heißt es in einer Fußnote, dass »die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zu Fragen der Rechte und Pflichten im Hinblick auf die Auskunftserteilung noch nicht abgeschlossen« sind. So findet sich der vielfach geforderte und nicht unumstrittene Auskunftsanspruch gegen Internetprovider im »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« nicht wieder und ist nach derzeitigen Informationen auch im Kabinettsentwurf nicht vorgesehen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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