mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.05.2005; 17:18 Uhr
Rechtsexperte äußert sich zu Open Access
Hansen fordert vertraglich unabdingbares Recht des Urhebers zur Zweitveröffentlichung auf der eigenen Website, der seines Instituts oder auf einem Archivserver

Auf der Tagung der elektronischen Informations- und Kommunikations-Initiative der wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland (IuK-Initiative) am 11.5.2005 in Bonn hat der Rechtswissenschaftler Gerd Hansen vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München einen neuen Anstoß in der Debatte um Open Access, den für jedermann freien und uneingeschränkten Zugang zu den Ergebnissen der öffentlich finanzierten Forschung, gegeben. Einem Bericht des Branchendienstes heiseonline vom 12.5.2005 zufolge, regt Hansen an, dem Urheber ein vertraglich unabdingbares Recht zur Zweitveröffentlichung auf der eigenen Website, der seines Instituts oder auf einem Archivserver einzuräumen, das nach einer gewissen Schonfrist für die Verlage zum Tragen kommen soll.

Die entsprechende Regelung sollte laut Hansen folgendermaßen lauten: »An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Beitrag nach Ablauf von grundsätzlich sechs Monaten seit Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht-kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist«. Diese gesetzlich eingeräumte Option zu Open Access, würde einen halbwegs aktuellen Zugang der Fachkollegen zu den wissenschaftlichen Ergebnissen über das Internet ermöglichen. Der Vorschlag könnte über das parlamentarische Anhörungs- und Beratungsverfahren Eingang in den Zweiten Korb der Urheberrechtsreform finden.

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