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13.05.2005; 18:28 Uhr
Claudia Roth siegt im Streit um »Amigo-Affäre« gegen »Bild«
Zeitung muss Gegendarstellung drucken
Die »Bild-Zeitung« muss eine Gegendarstellung der Grünen-Vorsitzenden Claudia Roth zu den Vorwürfen einer »Amigo-Affäre« hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen an ihren ehemaligen Lebensgefährten Volker Schäfer, als Kommunikationsberater des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), abdrucken. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG) am 12.5.2005 und wies damit einen Widerspruch der Boulevardzeitung laut einer Pressemitteilung der dpa desselben Tages zurück. Das Blatt hatte im April 2005 berichtet, dass Schäfer in den vergangenen zwei Jahren Aufträge für 150.000 Euro ohne öffentliche Ausschreibung erhalten habe. Die »Bild-Zeitung« muss nun unter anderem die Feststellung Roths abdrucken, »der erweckte Eindruck, es gäbe eine Kausalität zwischen meiner Beziehung zu Herrn Schäfer und seiner Beauftragung durch das Bundesamt für Strahlenschutz«, entbehre jeglicher Grundlage. Die »Bild-Zeitung« kündigte Berufung an. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2260: http://www.urheberrecht.org/news/2260/
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