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20.05.2005; 18:33 Uhr
Kanadische Musikindustrie hat nicht ohne weiteres Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider
Schutz der Privatsphäre wiegt schwerer als Wahrung von Copyrights

Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) kann Internet Service Provider (ISP) nicht ohne weiteres dazu verpflichten, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. Dies geht aus einem Urteil des Federal Court of Appeal vom 19.5.2005 hervor. Im Fall hatte die kanadische Musikindustrie fünf ISP auf Herausgabe von Nutzerdaten verklagt, um anschließend gegen 29 Tauschbörsennutzer rechtliche Schritte einleiten zu können. Richter Edgar Sexton lehnte dies mit der Begründung ab, der Schutz der Privatsphäre wiege schwerer als die Wahrung von Copyrights. Außerdem sah er die Beweisführung der Kläger als nicht ausreichend an. Daher sei die Gefahr zu groß gewesen, dass Unbescholtene beschuldigt werden.

Die Entscheidung bestätigt nur teilweise das vorinstanzliche Urteil des Richters Konrad von Finckenstein. Dieser sah in dem Bereitstellen von Musikdateien in Tauschbörsen oder in dem Herunterladen der Songs keinen Verstoß gegen das kanadische Urheberrecht, da die Dateien nicht aktiv verteilt werden würden. Zu diesem Ergebnis kam er durch den Vergleich des Online-Musiktauschs mit dem Aufstellen von Kopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken. Einen wesentlichen Unterschied zwischen einer mit urheberrechtlich geschütztem Material gefüllten Bibliothek, in der ein Fotokopierer steht und einem Computer, der seine persönlichen Dateien in einer gemeinschaftlichen P2P-Plattform bereitstelle, könne nicht festgestellt werden. Diese Schlussfolgerungen sah Richter Sexton als voreilig an.

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