Institut für Urheber- und Medienrecht

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15.06.2005; 18:53 Uhr
Private Rundfunkveranstalter begrüßen die Verfassungsklage der ARD
VPRT erhofft sich Präzisierung des Auftrags für ARD und ZDF

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) begrüßt nachdrücklich die von den Intendanten der ARD am 14.6.2005 beschlossene Überprüfung der seit dem 1.4.2005 geltenden Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die privaten Rundfunkveranstalter sehen in dem Verfahren die Chance, »in einem neuen Rundfunkurteil Vorgaben für eine konkretere Definition für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzuschreiben, um ihn auf einen Verzicht auf wettbewerbswidrige kommerzielle Aktivitäten zu verpflichten«. VPRT-Präsident Jürgen Doetz erklärte in einer Pressemitteilung des Verbandes vom 14.6.2005, man erwarte elf Jahre nach dem letzten »Medien-Urteil« des BVerfG vor dem Hintergrund einer im Vergleich zu 1994 völlig veränderten Medienlandschaft in Deutschland eine »Entrümpelung öffentlich-rechtlicher Freibriefe und Privilegien«. Außerdem kündigte Doetz an, dass der VPRT seine Position in das Verfahren einbringen werde. Den Entschluss der Intendanten bezeichnete er als »Ohrfeige« für die verantwortlichen Medienpolitiker, nachdem sich diese erst vor wenigen Wochen mit großem Einsatz gegenüber der EU-Kommission zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland positioniert hätten.

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[IUM/kr]

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