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17.06.2005; 18:08 Uhr
Dieter Bohlen unterliegt im Rechtsstreit mit Thomas Anders
Bohlen muss Bezichtigung der Unterschlagung in seinem Buch »Hinter den Kulissen« unterlassen
Dieter Bohlen ist weiter verpflichtet, die in seinem Buch »Hinter den Kulissen« abgedruckten Äußerungen, Thomas Anders habe Geld unterschlagen, zu unterlassen. Dies entschied das Kammergericht Berlin (KG) einer Pressemitteilung vom 17.6.2005 zufolge durch Urteil desselben Tages (Az.: 9 U 161/04 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.6.2004 (ZUM-RD 2004, 532 ff.). Anders sah sich durch Aussagen in Bohlens Buch, er habe sich auf Kosten des Autors bereichert, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zu Recht, wie das KG entschied, denn der Musikproduzent konnte die von ihm aufgestellten Tatsachenbehauptungen gegen den Ex-Partner bei »Modern Talking« nicht glaubhaft machen. Wiederholt Dieter Bohlen seine Bezichtigung, so muss er 250.000 Euro Strafe zahlen oder für 6 Monate ins Gefängnis gehen. In der Neuauflage des Buchs sind die beanstandeten Passagen bereits gestrichen. Eine erneute Revision wurde nicht zugelassen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2292: http://www.urheberrecht.org/news/2292/
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