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06.07.2005; 19:58 Uhr
GEMA macht Aufforderung gegenüber Internet Service Providern zur Blockade von P2P-Sites offiziell
Unter Berufung auf EU-Informationsrichtlinie von 2001

Nachdem der Branchendienst »netzwelt.de« am 1.7.2005 bereits über die Aufforderung der GEMA gegenüber verschiedenen deutschen Internet-Service-Providern (ISP), den Zugang zu P2P-Seiten zu blockieren, berichtet hat, macht die Verwertungsgesellschaft ihre Initiative durch eine Pressemitteilung vom 6.7.2005 offiziell. Die Provider sollen verhindern, dass die eigenen Kunden auf Webseiten von Internetportalen gelangen können, die nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ordnungsgemäß lizenzierte Musikwerke zum Download für den Endverbraucher anbieten. Betroffen sind Downloadportale wie eselfilme.com, saugstube.to, goldesel.to. audio-esel.com und power-portal.to. Mit dieser Maßnahme der Sperraufforderungen möchte die GEMA erreichen, dass die ISP ihre gesetzliche Verantwortung für den Schutz der Urheber aktiv wahrnehmen. Außerdem sollen die Endkunden der Zugangsprovider davor geschützt werden, sich an Urheberrechtsverstößen zu beteiligen und sich somit selbst strafbar zu machen.

Da die Betreiber der rechtswidrigen Download-Portale über Briefkastenfirmen in Übersee und Domainanmeldungen meist auf Inselstaaten handeln, lassen sie sich kaum haftbar machen. Der Pressemitteilung zufolge hat die GEMA daher die deutschen Zugangsprovider durch die Aufforderung zur Sperrung der als rechtswidrig einzustufenden Internetportale über die rechtswidrigen Inhalte der fünf Download-Portale und der dazugehörigen Alternativ-Domains in Kenntnis gesetzt.

Sollten die Provider der Aufforderung nicht nachkommen, müssen sie mit einer Klage rechnen. Die GEMA beruft sich dabei § 97 UrhG i.V.m. Art. 8 Abs. 3 der EU-Informations-Richtlinie 2001/29/EG. Der Richtlinie zufolge sei der Provider laut GEMA entsprechend Paragraph 8 Abs. 2 Satz 1 TDG dazu verpflichtet, »nach entsprechender Aufforderung der Rechteinhaber - eine Internetseite zu sperren, sofern dadurch die Verbreitung von Raubkopien verhindert werden kann«.

Institutionen:

[IUM/kr]

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