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11.07.2005; 12:38 Uhr
Musikindustrie geht gegen »Unterstützer illegaler Online-Angebote« vor
Rechteinhaber verschicken Abmahnungen wegen Links auf allofmp3

Nachdem das Landgericht München I (LG) in einer einstweiligen Verfügung den Downloaddienst allofmp3 für urheberrechtswidrig erklärt hat, hat die Musikindustrie die in der Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände vom 6.7.2005 angekündigten Abmahnungen verschickt. Diese richten sich gegen Privatpersonen und Medienunternehmen, die »allofmp3« oder ähnliche Dienste mit Werbung oder Links unterstützen. Belangen wolle man Seiten, die »...für solche illegalen Online-Angebote Werbung treiben oder sie anderweitig unterstützen, indem sie beispielsweise Gebrauchsanleitungen, positive Testberichte oder Links bereitstellen«.

Auf der Website werden MP3-Dateien sehr preisgünstig zum Download angeboten. Die Abrechnung erfolgt nicht nach der Anzahl heruntergeladener Titel, sondern nach übertragenem Transfervolumen. Gegen Zahlung von zwei Cent pro MByte kann der Nutzer sich also einen Titel für vier bis zehn Cent herunterladen. Nach Angaben der deutschen Landesgruppe der IFPI handeln die Betreiber hierbei ohne Zustimmung der Musikfirmen, so dass ein Verstoß gegen das russische Urheberrecht vorliege. Von der Betreiberseite wird dagegen die Legalität des Angebots versichert. Man habe Abgaben an die lokale Verwertungsgesellschaft gezahlt.

Einer Pressemitteilung des Branchendienstes »heiseonline« vom 8.7.2005 zufolge werden die Empfänger in der Abmahnung unter Hinweis auf die Entscheidung des LG München I auf ihre angebliche Beihilfe aufmerksam gemacht. »Durch das Setzen des Hyperlinks auf die fragliche Internetseite ermöglichen Sie den Bezug von geschützten Tonaufnahmen unserer Mandantschaften über das illegale Download-Angebot. Sie unterstützen damit objektiv die rechtswidrige Verbreitung geschützter Tonaufnahmen über die illegale öffentliche Zugänglichmachung [...] bzw. leisten sogar Beihilfe«, zitiert »heise« aus dem Schreiben.

Neben Anmahnungen und Aufforderungen haben die Rechteinhaber nach Angaben der deutschen Phonoverbände in den auffälligsten Fällen auch die zuständigen Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien eingeschaltet.

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[IUM/kr]

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