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08.06.2001; 18:54 Uhr
ARD und ZDF klagen wegen rundfunkgebuehr.de
Öffentlich-rechtliche berufen sich auf Verstoß gegen Namensrecht
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wollen einem Zivildienstleistenden die Verwendung der Adresse rundfunkgebuehr.de verbieten. Wie bekannt wurde, haben die zehn Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) in der Angelegenheit bereits am 6.4.2001 Klage zum Landgericht Köln (LG) erhoben. Die Klage richtet sich gegen einen Zivildienstleistenden aus Schleswig-Holstein, der sich unter der Adresse kritisch mit dem Thema "Rundfunkgebühren" auseinandersetzt und für die Freigabe der Domain zeitweise bis zu 50.000 Mark verlangt hatte. ARD und ZDF berufen sich in ihrer Klage auf einen angeblichen Verstoß gegen Namens- und Wettbewerbsrecht. Unter der Adresse rundfunkgebuehr.de erreichbar ist das Angebot, dass bereits im März 1999 eingerichtet wurde, seit März 2000. Unter dem Motto "Schluss mit dem AbGEZocke! Sind Rundfunkgebühren noch zeitgemäß?" werden auf den Seiten Informationen zur Gebührenpflicht und ein Diskussionsforum zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch von Gebührenzahlern angeboten. Im Angebot wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Seiten weder von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) betrieben werden noch von ihr in Auftrag gegeben wurden. Der Südwestrundfunk (SWR) bemühte sich seit November 2000 um eine außergerichtliche Einigung mit dem Zivildienstleistenden. Der SWR bot dabei vorübergehend auch eine Entschädigung von bis zu 1000 Mark an, um eine Freigabe der Domain zu erreichen. Nachdem der Zivildienstleistende - inzwischen anwaltlich beraten - für die Überlassung der Adresse zeitweise 50.000 Mark vom SWR verlangt hatte, erhoben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Klage. Der Betreiber der Seiten, der nach eigenen Angaben Rundfunkgebühren zahlt, weil "einem nichts anderes übrig bleibt", hat wegen der drohenden Anwalts- und Gerichtskosten inzwischen ein Spendenkonto eingerichtet. Den Streitwert haben ARD und ZDF in ihrer Klage bei 200.000 Mark angesetzt. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 231: http://www.urheberrecht.org/news/231/
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