mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.07.2005; 17:52 Uhr
Kontrolle von Schleichwerbung wird verschärft
Medienwächter fordern gemeinsame Kontrolle von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern

Nach den in den letzten Monaten festgestellten Schleichwerbungsfällen sowohl bei der ARD als auch bei einigen Privatsendern ist die Kontrolle noch einmal verstärkt worden. So sollen die Stichproben quantitativ ausgeweitet worden sein. Entsprechend äußerte sich Prof. Dr. Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten einer Nachricht der ddp vom 12.7.2005 zufolge. Die GSPWM ist eine Einrichtung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), die regelmäßig Untersuchungen zu Programm- und Werbefragen durchführt.

Da Schleichwerbung immer professioneller geworden sei und sich mittlerweile im Bereich des »kaum noch Sichtbaren« befinde, müsse dagegen ebenso professionell vorgegangen werden. Diese Aufgabe kann nach Einschätzung Schneiders nicht von Rundfunkräten oder Redakteuren geleistet werden. Der Vorsitzende der GSPWM sprach sich für eine gemeinsame Kontrolle von öffentlich-rechtlichen und von privaten Sendern aus. Außerdem forderte er dieselben Sanktionen für alle Sender.

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2311:

https://www.urheberrecht.org/news/2311/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.