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22.07.2005; 17:54 Uhr
Koreanische Musikindustrie geht gegen Tauschbörsennutzer vor
60 Musikunternehmen verklagen 4000 P2P-Nutzer

Nachdem in Südkorea Anfang 2005 ein schärferes Urheberrecht in Kraft getreten ist, planen nun 60 Musikunternehmen, gemeinsam Klage gegen 4000 Tauschbörsennutzer einzureichen. Den Betroffenen wird zum Vorwurf gemacht, im Internet unerlaubt Musikdateien zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Einem Artikel der »Korea Times« zufolge hatte der Portalbetreiber »Naver.com« die Nutzer seines Weblog-Angebots zuvor auf Drängen der Musikbranche vor drohenden rechtlichen Schritten gewarnt, allerdings ohne großen Effekt.

Im Januar 2004 wurde Südkorea von dem Office of the United States Trade Representative (USTR) in die »Priority Watch List« aufgenommen, da das Land nach Ansicht der US-Regierung nicht massiv genug gegen die Piraterie geistigen Eigentums vorging. Die USA warfen Südkorea vor, zwei verlangte Gesetze zur Eindämmung von Musik- und Filmpiraterie noch nicht eingeführt zu haben. Die US-Regierung stützte ihre Forderung auf Section 182 des Trade Act von 1974 und Section 301 des Uruguay Round Agreements Act. Die Aufnahme Südkoreas in die »Priority Watch List« ermöglichte statt einer Special 301-Untersuchung im April jeden Jahres auch eine außerplanmäßige. In Reaktion darauf hat Südkorea Anfang 2005 sein Urheberrecht verschärft.

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