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01.08.2005; 20:49 Uhr
US-Senatoren plädieren für Filterpflicht für P2P-Anbieter
Diebstahl geistigen Eigentums und unkontrollierte Verbreitung pornographischer Inhalte über Tauschbörsen soll vermieden werden

Knapp einen Monat nach dem Urteil des US-Supreme Court gegen Grokster und StreamCast, wonach Tauschbörsenbetreiber für illegales Kopieren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können, wenn sie den illegalen Gebrauch ihrer Software beworben und gefördert haben, stehen die P2P-Anbieter weiter in der rechtlichen Diskussion. US-amerikanischen Medienberichten vom 29.7.2005 zufolge forderten Parlamentarier unterschiedlicher politischer Gesinnungen ein Einschreiten des Gesetzgebers, sollten die P2P-Anbieter keine Maßnahmen gegen Piraterie und die Verbreitung von Pornografie vornehmen. Im Rahmen einer Anhörung vor dem Handelsausschuss des US-Senats zu dem Urteil des Supreme Court machten der republikanische Ausschussvorsitzende Ted Stevens und seine demokratische Kollegin Barbara Boxer der Interessenvertretung P2P United deutlich, dass der anhaltende Diebstahl von geistigem Eigentum in den P2P-Netzen ebenso wenig toleriert werden könnte wie die ungehinderte Verbreitung von pornografischen Inhalten. Boxer hob hervor, dass Minderjährige unproblematisch an pornografisches Material gelangen könnten.

Adam Eisgrau, Executive Director von P2P United, erklärte, dass die Mitgliedsfirmen geschlossen den Zugang für Kinder zu Pornografie zu verhindern suchten. Dabei wies er jedoch darauf hin, dass die existierenden Filtersysteme bislang nicht zufrieden stellend funktionierten. Zudem habe der US-Supreme Court in seinem Urteil die Haftung der Tauschbörsenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer gerade auf die Fälle beschränkt, in denen diese den illegalen Gebrauch ihrer Software beworben und gefördert haben. Von den Beklagten sei aber entgegen der Forderung der Kläger nicht verlangt worden, Filter zur Verhinderung von illegalem Filesharing einzusetzen.

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