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09.09.2005; 16:50 Uhr
Taiwan: Verurteilung von Betreibern der Tauschbörse Kuro
Drei Jahre Haftstrafe - erste strafrechtliche Verurteilung weltweit

In Taiwan sind die Betreiber der Tauschbörse Kuro wegen Urheberrechtsverletzung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Präsident des Unternehmens erhielt zwei Jahre Haftstrafe. Daneben muss Kuro Schadensersatz in Höhe von 90.000 US-Dollar zahlen. Dies berichtet der Branchenverband IFPI in einer Pressemitteilung vom 9.9.2005. Nach Ansicht der Richter des Taipei District Court haben die Betreiber die Verletzung von Urheberrechten gefördert, indem sie die Anwender dazu ermutigt hätten, Urheberrechte zu verletzen. Auf der Website der Firma war ein Button »Werde Mitglied« angebracht. In direkter Nähe dieses Buttons wurde der User durch eine Zusatznotiz darauf aufmerksam gemacht, dass über »400.000 Musikstücke gegenwärtig getauscht« würden.

Die Vertreter der Musikindustrie begrüßten das Urteil, durch das weltweit erstmals ein Betreiber einer Tauschbörse strafrechtlich verurteilt worden sei. Der Fall sei der vierte in einer Reihe von Entscheidungen, die die legalen Download-Dienste unterstützten. Die jüngst in Australien gegen die Tauschbörsen Kazaa, in den USA gegen Grokster und in Korea gegen Soribada ergangenen Urteile zeigen nach Ansicht des IFPI-Direktors für Licensing and Litigation, Lauri Rechardt, eindeutig, dass ungenehmigte P2P-Dienste illegal sind.

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