mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.09.2005; 13:37 Uhr
ZDF muss APPD-Wahlwerbespot nicht ungekürzt ausstrahlen
BVerfG lehnt einstweilige Anordnung ab

Die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) musste im Rechtsstreit um die ungekürtzte Ausstrahlung ihres Wahlwerbespots eine weitere Niederlage hinnehmen. Laut einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.9.2005 lehnte die 2. Kammer des Zweiten Senats die Anträge der APPD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der das ZDF verpflichtet werden soll, ihre Wahlwerbesendung in ungekürzter Fassung zur Ausstrahlung am 12.9.2005 um 21:40 Uhr zuzulassen, durch Beschluss desselben Tages ab. Da das ZDF die gekürzte Fassung zur Ausstrahlung angeboten habe, entstehe der Partei kein unabwendbarer Nachteil.

Auch im Rechtsstreit mit der ARD unterlag die APPD erneut vor Gericht. Das OVG Münster (OVG) wies einer eigenen Pressemitteilung vom 12.9.2005 zufolge eine Beschwerde gegen einen Beschluss des VG Köln (VG) zurück, wonach die ARD nicht zur nochmaligen Ausstrahlung des Werbespots in ungekürzter Form verpflichtet ist. Dies Beschwerde sollte gewissermaßen als »Ersatz« dafür dienen, dass der WDR den Wahlwerbespot bei der erstmaligen Ausstrahlung am 26.08.2005 in einer von der APPD geänderte Fassung gesendet hatte, das OVG Münster am 5. September 2005 die Ausstrahlung der ungekürzten Fassung aber letztinstanzlich erlaubte. Das VG hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die die ARD zur nochmaligen Ausstrahlung der ungekürzten Fassung verpflichtet wird, abgelehnt. Das OVG bestätigte die Entscheidung mit der Begründung, es sei zweifelhaft, ob es sich bei dem Spot inhaltlich überhaupt um Wahlwerbung handele. Jedenfalls habe die APPD die ihr zustehenden Sendezeiten erhalten. Sie habe sich auf die Ausstrahlung des geänderten Spots am 26.08.2005 eingelassen, ohne gegen die Weigerung, den Spot unverändert auszustrahlen, gerichtlichen Eilrechtsschutz zu suchen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2379:

https://www.urheberrecht.org/news/2379/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.