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16.09.2005; 19:15 Uhr
Kritik an der paneuropäischen Lizenzierung für Online-Musik
Wettbewerb um die billigsten Lizenzen befürchtet

Einem Bericht des Branchendienstes »heise online« vom 15.9.2005 zufolge hat die EU-Kommission an Branchenverbände den Entwurf für eine Empfehlung geschickt, in der sie ihre Vorschläge zur einfacheren Lizenzierung von Rechten für den Online-Musikhandel noch einmal überarbeitet. Die effizienteste Lösung sehen die Experten aus Brüssel darin, den Rechteinhabern zu erlauben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in der gesamten EU zu beauftragen. Künftig soll also eine einzige Lizenzierung der Urheberrechte für alle 25 EU-Staaten ausreichen. Die Rechtenutzer, also die Onlineshop-Betreiber, sollen sich künftig eine Verwertungsgesellschaft aussuchen, mit der sie für das gesamte Europageschäft abrechnen.

Die EU-Kommission hatte Anfang Juli 2005 eine Studie veröffentlicht, wie Urheberrechte an Werken der Musik für die Verwendung in der Online-Umgebung lizenziert werden. Der Online-Musikhandel gestaltet sich in Europa bisher schwierig, da die Lizenzen für jedes EU-Land separat mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften verhandelt werden müssen. Aber auch für die Rechteinhaber ist das aktuelle System nicht vorteilhaft. Angaben der EU-Kommission zufolge müssen sie ihre Werke in jedem einzelnen Land für jeweils etwa 9500 bis 19.000 Euro anmelden. Die europäischen Nutzer hätten für Musikangebote im vergangenen Jahr jedoch nur 27,2 Millionen Euro ausgegeben. Dagegen sei der US-Markt mit 207 Millionen Euro rund acht Mal größer. Eine Verbesserung der Situation verspricht sich die Kommission über die länderübergreifende Wahrnehmung von Musikrechten.

Ursprünglich waren mehrere Strukturen der grenzüberschreitenden kollektiven Rechtewahrnehmung gleichberechtigt im Gespräch. Die erste Option bestand darin, das bestehende Lizenzierungssystem beizubehalten. Option 2 sieht vor, die territorialen Bindungen der Rechtenutzer an eine nationale Verwertungsgesellschaft aufzuheben. Nach Option 3 sollen die Rechteanbieter statt der -nutzer eine Verwertungsgesellschaft in Europa auswählen dürfen.

Diese letzte Option stößt einem Bericht der »Financial Times Deutschland« vom 11.9.2005 zufolge bei der GEMA, dem Musikverband Ifpi und den Online-Shopbetreibern auf Widerstand. Im schlimmsten Fall müsse ein Onlineanbieter danach nämlich mit einer Vielzahl von Verwertungsgesellschaften Nutzungsverträge abschließen. Dagegen würde den Rechtenutzern die Option 2 nach Ansicht des Chefs der Onlinefirma 24-7 Musicshop, Frank Taubert, entgegenkommen. Die GEMA dagegen befürchtet nach Angaben der FTD einen Wettbewerb um die billigsten Lizenzen zwischen den Verwertungsgesellschaften, worunter letztendlich die Rechteinhaber zu leiden hätten.

Die Kommission kündigte gegenüber der FTD an, Anfang Oktober sowohl Option 2 als auch Option 3 zu empfehlen. Tilman Lüder, Leiter des Referats Urheberrecht der Kommission, erklärte, jeder könne zwischen den Optionen wählen. Seiner Einschätzung nach wird sich die Option 2 bei der Nutzung von Musik im Rundfunk, inklusive Onlineradios, durchsetzen. Im Downloadsegment werde man sich dagegen für Option 3 entscheiden.

 

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