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20.09.2005; 12:56 Uhr
Private Rundfunkveranstalter fordern Revision der Fernsehrichtlinie
Werberegulierung soll auf Grundregeln reduziert werden - Entwicklung neuer Dienste ist zu fördern

Die privaten Fernsehsender drängen auf einen Abbau von Werbebeschränkungen im Recht der Europäischen Union. Auf der vom 20.-22.9.2005 in Liverpool stattfindenden European Broadcasting Conference forderte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, mit der Revision der EU-Fernsehrichtlinie einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu schaffen. Die geltenden Werbevorgaben, die auf die analoge Welt zugeschnitten seien, bezeichnete Doetz als überholt. Sie müssten abgeschafft werden, um die Rundfunkwirtschaft wettbewerbsfähig auszugestalten. Doetz wies darauf hin, dass die Mitgliedsunternehmen des VPRT in Deutschland jährlich einen Nettowerbeumsatz von 4,75 Milliarden Euro erzielten, womit die privaten Medien ein wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden seien. Eine Ungleichbehandlung von Fernsehen im Vergleich zu anderen elektronischen und Printmedien sei nicht zu rechtfertigen.

Mehr Freiheiten fordert der VPRT daher hinsichtlich der Werbevorgaben in der Fernsehrichtlinie. Quantitative Werbevorschriften wie Werbezeitbegrenzungen sowie das Einfüge- und Blockwerbegebot sollten ganz abgeschafft werden, um die Werbung entsprechend des Programmablaufs flexibler und verbraucherfreundlicher zu platzieren. Daneben sei eine Anpassung der qualitativen Werberegelungen an die Besonderheiten der digitalen Medien erforderlich. Doetz betonte, dass die Irreführung des Verbrauchers hierbei ausgeschlossen werden muss. So sei beispielsweise die neue Werbeform des Product Placement mit dem Recht der Zuschauer auf die eindeutige Trennung von tatsächlichem Sendeinhalt und kommerzieller Kommunikation unter bestimmten Voraussetzungen und unter Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit vereinbar.

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[IUM/kr]

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