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26.09.2005; 15:43 Uhr
Jamba-Werbung in England erst nach 21 Uhr
Advertising Standards Authority reagiert mit Entscheidung auf 298 Verbraucherbeschwerden

Als Reaktion auf 298 Verbraucherbeschwerden empfiehlt das Selbstkontrollorgan der britischen Werbewirtschaft Advertising Standards Authority (ASA), die Werbung des englischen Jamba-Ablegers Jamster im britischen Fernsehen erst nach 21 Uhr zu senden. Der Großteil der Beschwerden betrifft die Klingeltonfigur »Crazy Frog«, aber auch die Klingeltöne von »Sweetie the Chick« und »Nessie the Dragon« erregten Anstoß. Die Beschwerdeführer halten die Werbung für irreführend, da sie nicht eindeutig auf den bindenden Charakter der Downloads hinweise. Es werde nicht klargemacht, dass die Kunden statt eines einzelnen Tons ein Abo kaufen. Außerdem sei die Werbung vornehmlich an Kinder gerichtet. ASA will mit der Sendebeschränkung nun verhindern, dass Jamster-Spots Kinder und Jugendliche erreichen. Wie der Branchendienst »Golem« am 23.9.2005 berichtete hatte der Klingeltonhersteller versucht, die Veröffentlichung der Entscheidung der ASA mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern, war jedoch vor Gericht gescheitert.

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