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28.09.2005; 11:35 Uhr
Gründe im Rechtsstreit um eDonkey-Linksetzung liegen vor
Webseiten-Betreiber und Server-Betreiber haben durch Linksetzung Urheberrechtsverletzung ermöglicht

In dem Rechtsstreit zwischen der Motion Picture Association of America (MPAA) gegen die eDonkey-Portalseite »The Realworld« liegt nun die Begründung der einstweiligen Verfügung vor. Die Webseite»The Realworld« wurde im August 2005 geschlossen. Die MPAA hatte beim Landgericht Hamburg eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen das in der Schweiz gehostete Webangebot erwirkt.

Das Herunterladen von illegalen Dateien erfolgte mittels des Tauschbörsenprogramms eDonkey, das im Gegensatz zu anderen Programmen besonders große Datenmengen verbreiten kann. Die Richter bejahten einen Anspruch der Antragsteller aus § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG gegen den Webseiten-Betreiber, der die eDonkey-Links angeboten hatte wie auch gegen den Server-Betreiber, der trotz Kenntnis die Inhalte nicht sperrte. Zur Begründung führte das LG Hamburg an, die Antragsgegner hätten Dritten durch die eDonkey-Links die unerlaubte Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Inhalte ermöglicht. Damit seien sie als Störer verantwortlich.

Angaben der GVU vom 26.8.2005 zufolge konnte die Portalseite allein in diesem Jahr bislang mehr als 90 Mio. Seitenabrufe verzeichnen.

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