mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.10.2005; 10:52 Uhr
Eminem geht gerichtlich gegen Klingelton-Vertreiber vor
Klage wegen Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Verwendung seiner Songs für Handyklingeltöne

Der Rapper Eminem geht in den USA gegen fünf Unternehmen vor, die seine Songs als Handyklingeltöne vertreiben. US-Medienberichten vom 5.10.2005 zufolge haben die Musikverlage des Rappers, Eight Mile Style und Martin Affiliated vor dem Bezirksgericht von Detroit Klage erhoben.

Die Beklagten sollen Songs Eminems unerlaubt als Handyklingeltöne vermarktet haben. Die Verlage des Künstlers wollen außerdem Unternehmen belangen, die die Songs Eminems unerlaubt als Karaoke-Versionen nutzen. »Das ist ein großes Geschäft«, erklärte der Anwalt der Kläger gegenüber US-Medien. »Wir sprechen von hunderttausenden Dollar pro Jahr.«

Dokumente:

[IUM/kr]

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